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(Not-)Aufzucht junger und erwachsener Frösche und Kröten
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Beitrag von gelöschtes Profil »

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alex
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Beitrag von alex »

Das Paaren an sich ist kein Problem, diese fangen erst dann an, wenn Du den Nachweis erbringen musst dass Du keine Faunenverfälschung betrieben hast.

Darum gilt einmal gefangene und verschleppte Tiere sehen nie mehr die Freiheit ohne dass sich der Freisetzer strafbar macht.

Das gilt in der Regel sogar für Zoos, darum werden die meisten Junge von Zootieren getötet.(Ich denke nun gerade schmunzelnd an die 3 Beinige Kröte
welche von der Tierärztin in die ewigen Jagtgründe geschickt wurde, und der Tenor darüber, hier im Forum...Prangert jemand eigentlich die Zoos an?)

Genau wegen der vom Tradeeröffner beschriebenen Problematik der Unwissenheit und Unkontrollierbarkeit gibt es gewichtige Stimmen welche eine Haltung in Privathänden untersagen will.
Seid also extrem vorsichtig mit solch willkürlichem Handeln.
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Beitrag von gelöschtes Profil »

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alex
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Beitrag von alex »

(kann ja niemand das Gegenteil beweisen!)
Können schon, machen nein!
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Beitrag von gelöschtes Profil »

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Donnydarko
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Beitrag von Donnydarko »

Ich bin der Meinung, wenn jemand Kaulquappen aus seinem Teich fischt und sie in einen nahegelegenen Waldtümpel oder Graben ansiedelt, ist es keine Faunenverfälschung. Wenn jemand sie in ein weiteres entferntes Gebiet bringt, zum Beispiel die Rotbauchunke nach West oder Süd, so ist das Faunenverfälschung, denn dort kommt sie niemals natürlich vor.

Grasfrösche, Erdkröten und auch Teichfrösche wandern kilometerweit um ein neues Gewässer zu finden oder sich an Land aufzuhalten. Das liegt in ihrer Natur. Manchmal 12 km im Umkreis.

Wenn man Teichfrösche kauft und sie in seinen Gartenteich aussetzt, und der Teich ist nicht "teichfroschgerecht" so besteht das Risiko, das sie abhauen und die Investition war nonsens. Oder Igel und Marder treiben ihr Unwesen. Man muß den Fröschen auch Futter anbieten, damit sie bleiben. Sie wandern oft bei Regen ab. Wenn jedoch genug Futter zur Verfügung steht haben die Frösche auch keine Probleme und bleiben. Überwintern solle man seine Frösche in einen Kühlen, jedoch stets frostfreien abgedunkelten Raum, mit reichlich Moos, Lauberde und ein Wassergefäß.

Das ist mein Tip. Seltene Unken und Laubfrösche am besten im Aquaterrarium. Sie halten sich genauso gut wie draußen. Gibt ja UV Licht und alles zu kaufen. Unken brauchen nicht viel Platz.

Gruss Donny
Cavetroll
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Beitrag von Cavetroll »

Du immer mit deinem Aquaterrarium :wink: , das wäre bei Hyla Arborea Fatal, da dieser nur zur Paarungszeit viel Wasser braucht. Danach reicht ein Schale mit Wasser, da er mehr in Büschen und Bäumen sitzt.

Bei Unken ist ein Aquaterrarium oder Vivarium angemessen.

Gruß Maddin
alex
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Beitrag von alex »

Kaufe ich mir Fische, die die Frösche, beziehungsweise den Laich ausrotten, ist es egal und legal!

Gibt einer lieber die Kaulquappen ab, um sie vor den Fischen zu retten, so ist es illegal und strafbar...

Fällt nur mir was auf???
Nein, mir fällt auf, dass Du die Sachlage nicht verstanden hast.
Bemüht hast Du dich auch nicht besonders sonst würdest Du es begreifen....

Gruss Alex
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Donnydarko
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Beitrag von Donnydarko »

Cavetroll hat geschrieben:Du immer mit deinem Aquaterrarium :wink: , das wäre bei Hyla Arborea Fatal, da dieser nur zur Paarungszeit viel Wasser braucht. Danach reicht ein Schale mit Wasser, da er mehr in Büschen und Bäumen sitzt.

Bei Unken ist ein Aquaterrarium oder Vivarium angemessen.

Gruß Maddin
Da hast du Recht. Ich habe mich jetzt nicht auf einzelne Arten bezogen, sondern im Allgemeinen kontrollierte Haltung. Übrigens gibt es Informationen und sehr schöne Hefte über einzelne Arten bei Draco (Fachzeitschrift). Wirklich sehr gute Hefte.
Gruss Donny
Frank D.
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Beitrag von Frank D. »

Bravo Alex !
Darum verstehe ich die Diskussion hier garnicht.
Das Gesetz diesbezüglich ist doch ganz klar und eindeutig, auch was die Haltung von " legal erworbenen Wildtieren " in Gefangenschaft angeht.
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Beitrag von gelöschtes Profil »

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Frank D.
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Beitrag von Frank D. »

Die Gesetze schießen im Naturschutz oft über das Ziel hinaus.
Fakt ist, wir haben uns leider an die bestehenden Gesetze zu halten, auch wenn sie uns noch so unsinnig erscheinen mögen.

Meistens steckt hinter den für uns paradox erscheinenden Naturschutzgesetzen ein sehr wohl gut durchdachtes Prinzip dahinter,
wie z. B. in diesem konkreten Fall was die Haltung von einheimischen, unter Umständen jedoch habitatfremden Tieren angeht.

Jedes Habitat unterscheidet sich von dem Anderen durch seine Vielfalt in der Struktur und Zusammensetzung.
Die gewollte und ungewollte Auswilderung eines wenn auch einheimisschen aber Habitatfremden Tieres, führt in jedem Falle zu einer Fauenverfälschung.
Dies kann eine unkontrollierbare Kettenreaktion mit Artensterben innerhalb des Biotops führen.

Z. B.
Hinter Deinem Garten befindet sich ein Naturteich der wenige Amphibien, jedoch eine Vielfalt von seltenen Wasserinsekten beherbergt. ( Vielleicht sogar einige Libellenarten die dort endimisch sind ! )
Nun besorgt sich jemand Wasserfrösche und setzt diese in seinen eigenen Gartenteich den er gerade angelegt hat.
1.
Die Frösche engtweichen und siedeln sich nebenan im Naturteich an.
2.
Durch das hohe Nahrungsangebot von Wasserinsekten und mangelnden Prädatoren vermehren sich die Wasserfrösche stark.
3.
Die Wasserinsekten sterben durch die Bejagung der Frösche aus.
4.
Die kleine seltene Rotbauchunke die dort ebenfalls im Naturteich lebt, findet nicht mehr genug Wasserinsekten als Nahrung.
5.
Unke stirbt aus.
6.
Wasserfrosch wandert mit großer Induvidiendichte ab und " überfällt " den nächsten Naturteich im Habitat
7.
Die Angrenzenden Nachbarhäuser des Dorfes können nachts nicht mehr schlafen, da mittlerweile tausende Wasserfrösche ihr Konzert veranstalten.

Das ist vielleicht jetzt etwas übertrieben, aber stelle Dir doch einmal vor, jeder Gartenteichbesitzer in Deutschland kommt auf die selbe Idee, sich ein paar Frösche in den ungesicherten Teich zu setzen.

In meinem Beispiel sind es nur die Wasserfrösche. Der Herr Müller nebenan hat sich 17 Ochsenfrösche gekauft und macht das Selbe.

Was nun :?:

Daher müssen selbst legal erworbene, einheimische vielleicht sogar seltene Tiere, ausbruchsicher in ausbruchsicheren Gehegen gehalten werden.
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Beitrag von gelöschtes Profil »

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Zuletzt geändert von gelöschtes Profil am Di, 31.05.2011 13:15, insgesamt 1-mal geändert.
Frank D.
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Beitrag von Frank D. »

Ja, da hast Du schon recht.
Die Enten müssen übrigens ebenfalls flugunfähig gemacht werden und der Haltungsbereich ausbruchsicher gemacht werden. Jäger schiessen entwichene Entenvögel ab.
Hier gab es früher massenhaft Stockenten. Dann kaufte sich Teichbesitzer diese Zierenten und jemand anderem sind wohl weiße Hausenten entwichen.

Plötzlich sah man bei uns keine Stockenten mehr, sonden massenweise kunterbunt gewürfelte Entenhybriden, die sich in Farbe, Form und Grösse erheblich von den "Ureinwohnern" unterscheiden.

Seit Jahren versucht man nun die Mischlinge wieder auszurotten, jedoch nur mit mässigem Erfolg. So kommen plötzlich noch nach Gererationen ständig wieder Enten zum Vorschein, die abnormitäten des Farbkleides zeigen.
Das alles obwohl man den Stockentenbestand fast völlig abgeschossen hatte.

Ein anderes Beispiel :
Rotwangenschildkröten in den Rheinauen.
Hier wurden vor vielen Jahren einmal Rotwangen ausgesetzt. Man glaubte damals auch, sie könnten sich hier bei uns nicht vermehren.
Das genaue Gegenteil ist der Fall. Sie haben hier keine Prädatoren und vermehren sich derart, dass die einheimische Sumpfschildkröte in diesen Bereichen bereits völlig ausgestorben ist.
Der Amphibienbestand hat drastisch abgenommen. Einige Fischarten gelten bereits als Gefährdet.

Weiteres Beispiel :
Dreistachliger Stichling
Dieser Fisch kam ursprünglich hier in einem Bach nicht vor. Der Bach mündet in einen kleinen Naturteich in einem Waldgebiet.
Dieser Naturteich ist der Einzige in diesem Wald.
Früher gab es hier riesige Grasfrosch und Krötenbestände.
Alles weg !!!
Hier gibt es noch noch tausende von Stichlingen.

Wie soll der Gesetzgeber nun vorgehen ?
Was darf ausgesetzt werden und was nicht ?

Darauf gibt es keine Antwort, denn in jedem Habitat verhält sich die Sachlage anders.
Die Parameter die eine unkontrollierte Vermehrung ausgewilderter Tiere begünstigen sind zu vielseitig. Sie lassen sich nicht erfassen oder berechnen.
Darum geht der Gesetzgeber auf Nummer sicher und verbietet derartige Aktionen generell.
In Deinem Fall mag es durchaus anders sein.
Dies ist jedoch wie Du siehst meistens anders.
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Donnydarko
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Beitrag von Donnydarko »

Schmuckschildkröten von welchem Breitengrad bitte?

Es gibt Typen, sie ihrer überdrüssig sind und sich ihrer in Parkteichen und anderen Gewässern entledigen.

Aber sie überstehen den kommenden Winter nicht, genauso wenig wie Aligatoren.

Gruss Donny
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