von B. Viridis » Mo, 18.01.2010 12:44
Der Laubfrosch ist nach dem deutschen BNatschG eine streng geschützte Art + Anhang 4 FFH-Richtlinie (Europäisches Recht, streng geschützt).
Aus deiner Beschreibung geht hervor, dass es sich bei den Tieren um Wildfänge handelt.
Demnach gilt:
BNatschG
§ 66 Strafvorschriften
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder Nr. 4, Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf Tiere oder Pflanzen einer streng geschützten Art bezieht.
In diesem Fall:
§ 65 Bußgeldvorschriften
4. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 4 wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört.
§ 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
Im Normalfall müssten die Tiere im Frühjahr (jetzt bloß nicht rauschmeißen, sondern Terrarium entsprechend einrichten und Futtertiere organisieren, irgendwie müssen sie ja bisher auch versorgt worden sein) wieder genau dort hingebracht werden, wo sie entnommen wurden. Wenn die Tiere lange bei euch waren und nicht auszuschließen ist, dass sie mit anderen Exoten aus der Terarrienhaltung Kontakt hatten, wären sie eigentlich ein Fall für die Unterbringung in einer höheren Naturschutzbehörde. Dann würden sie allerdings beschlagnahmt werden.
Wenn die Tiere krank werden und du zum Tierarzt muss und keine Papiere vorliegen, passiert das dann auch.
Je nachdem, wer die Tiere vorher hatte und wie sehr du an diesem Menschen hängst, kannst du das ganze auch melden und die Tiere dann abgeben oder versuchen eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung zu bekommen. Wäre allerdings eher etwas für Personen, die sich mit der Haltung von Laubfröschen auskennen und entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten haben.
Ich frag mich ja immer, warum muss man sich Wildfänge unserer streng geschützten Arten mit nach Hause nehmen? Es ist schon scheiße genug, dafür zu sorgen, dass deren Lebensräume in der Natur erhalten werden.
Es hängt einen sicher niemand gleich, wenn man sich einmalig mal 5 Quappen (Erdrköte, Grasfrosch oder Wasserfrosch) mitnimmt (wobei auch dies unter Aufsicht von kundigen Personen zu geschehen hat, zeigt sich ja, dass viele auch hier überfordert sind und die Tiere sterben) und diese nach der Metamorphose wieder im Heimatteich aussetzt, aber für alles andere, kann man sich doch auch Tiere von einem guten Züchter aus Nachzuchten holen.